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   OLG Brandenburg, 21.05.2003 - 1 Ws (Vollz) 3/03   

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OLG Brandenburg, 21.05.2003 - 1 Ws (Vollz) 3/03 (https://dejure.org/2003,10515)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.05.2003 - 1 Ws (Vollz) 3/03 (https://dejure.org/2003,10515)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Mai 2003 - 1 Ws (Vollz) 3/03 (https://dejure.org/2003,10515)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Freigabe eingezahlten Eigengelds eines Strafgefangenen für den beabsichtigten Einkauf eines Wasserkochers

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    StVollzG § 51; ; StVollzG § 51 Abs. 3; ; StVollzG § 83 Abs. 2 S. 2; ; StVollzG § 83 Abs. 2 S. 3; ; StVollzG § 119 Abs. 4 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 01.02.1983 - 3 Ws 983/82
    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2003 - 1 Ws (Vollz) 3/03
    Doch muss die jeweiligen Anschaffung oder Ausgabe anlässlich der Entlassung notwendig werden (vgl. BT-Drs 7/918, 71; OLG Frankfurt am Main ZfStrVo 1983, 310; OLG Karlsruhe NStZ 1989, 360).

    In Betracht kommen danach etwa Investitionen, die sich schwer aufschieben lassen, gleichzeitig aber der Resozialisierung und Zukunftssicherung dienen, wie eine länger dauernde Ausbildung (OLG Frankfurt am Main ZfStrVo 1979, 186) oder die Kosten für die Reparatur eines Radios mit Kassettenteil, das überwiegend zur Teilnahme an einem Sprachkurs und zur Verwendung von Lehrkassetten einer Fernuniversität, also für Aus- und Fortbildung, benötigt wird (OLG Frankfurt am Main NStZ 1989, 424), unter Umständen auch die Beschaffung von Kleidung für den Ausgang (OLG Frankfurt am Main ZfStrVo 1983, 310).

  • OLG Zweibrücken, 30.05.1984 - 1 Vollz (Ws) 13/84
    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2003 - 1 Ws (Vollz) 3/03
    § 83 Abs. 2 S: 3 StVollzG stellt damit eine - im Übrigen hinreichend bestimmte - gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Anstaltsleitung dar, Eigengeld als Überbrückungsgeld zu behandeln und entsprechend anzusparen (herrschende Meinung; vgl. etwa OLG Hamm ZfStrVo 1981, 251; OLG Hamburg NStZ 1981, 39; OLG Zweibrücken NStZ 1984, 479; andere Auffassung nur OLG Frankfurt am Main ZfStrVo 1979, 255).
  • OLG Hamburg, 27.08.1980 - Vollz (Ws) 8/80
    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2003 - 1 Ws (Vollz) 3/03
    § 83 Abs. 2 S: 3 StVollzG stellt damit eine - im Übrigen hinreichend bestimmte - gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Anstaltsleitung dar, Eigengeld als Überbrückungsgeld zu behandeln und entsprechend anzusparen (herrschende Meinung; vgl. etwa OLG Hamm ZfStrVo 1981, 251; OLG Hamburg NStZ 1981, 39; OLG Zweibrücken NStZ 1984, 479; andere Auffassung nur OLG Frankfurt am Main ZfStrVo 1979, 255).
  • OLG Hamm, 09.03.1981 - 7 Vollz (Ws) 7/81
    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2003 - 1 Ws (Vollz) 3/03
    § 83 Abs. 2 S: 3 StVollzG stellt damit eine - im Übrigen hinreichend bestimmte - gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Anstaltsleitung dar, Eigengeld als Überbrückungsgeld zu behandeln und entsprechend anzusparen (herrschende Meinung; vgl. etwa OLG Hamm ZfStrVo 1981, 251; OLG Hamburg NStZ 1981, 39; OLG Zweibrücken NStZ 1984, 479; andere Auffassung nur OLG Frankfurt am Main ZfStrVo 1979, 255).
  • OLG Hamm, 07.05.1984 - 1 Vollz (Ws) 69/84
    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2003 - 1 Ws (Vollz) 3/03
    Von der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer geht eine Gefahr für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung aus, weil diese inhaltlich von Rechtsauffassungen verschiedener Oberlandesgerichte abweicht (OLG Hamm ZfStrVo 1984, 318).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2012 - L 2 AS 192/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensanrechnung - Überbrückungsgeld -

    Es stammt nicht aus sämtlichen Einnahmen, sondern aus den Bezügen der Gefangenen aus Beschäftigungen (d.h. nicht aus Renteneinkommen, vgl. OLG Celle v. 13.11.2007 - 1 Ws 377/07 - juris Rn. 9) oder wird nach § 83 Abs. 2 Satz 3 StVollzG aus dem sog. Eigengeld einbehalten (vgl. OLG Brandenburg v. 21.05.2003 - 1 Ws (Vollz) 3/03 - juris).
  • OLG Karlsruhe, 06.05.2013 - 1 Ws 33/13

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Freigabe von Überbrückungsgeld für die Kosten

    Von den einer Eingliederung dienenden Maßnahmen sind danach insbesondere reine Konsumhandlungen und ausschließlich der Befriedigung privater Bedürfnisse der Gefangenen dienende Investitionen abzugrenzen - etwa die Anschaffung eines Fernsehgeräts (OLG Celle, Beschluss vom 02.01.1991 - 1 Ws 278/90, bei juris), einer Fernsehantenne (OLG Hamm, Beschluss vom 01.06.1987 - 1 Vollz (Ws) 57/87, bei juris) oder eines Wasserkochers (OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.05.2003 - 1 Ws (Vollz) 3/03, bei juris).
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